Fotografieren im Tiergarten Schönbrunn

Für private Zwecke

Der Tiergarten Schönbrunn freut sich über reges Fotografieren im Tiergarten und begrüßt das große Interesse. Beim Fotografieren ist darauf zu achten, dass natürlich nur vom Besucherbereich aus fotografiert werden darf. Auch beim Blitzen gibt es gewisse Einschränkungen: In den meisten Tierhäusern herrscht Blitzverbot, was mit Hinweistafeln in den entsprechenden Gebäuden angezeigt wird.

Für die private Nutzung von Fotos gibt es keinerlei Einschränkungen. Auch mit der Teilnahme an Fotowettbewerben und der Eigenwerbung des Fotografen auf seiner Homepage hat der Tiergarten Schönbrunn kein Problem, solange die Wort- und Bildmarke "Tiergarten Schönbrunn" (Logo) nicht verwendet wird und nicht der Anschein erweckt wird, dass im Auftrag des Tiergartens fotografiert wurde.

Für kommerzielle Verwendung

Bei gewerblichen Aufnahmen macht es einen Unterschied, was fotografiert wird. Bei der gewerblichen Verwendung von reinen Tieraufnahmen, die im Tiergarten gemacht wurden, ist keine Genehmigung von Seiten des Tiergartens notwendig. Die kommerzielle Verwendung von Fotos, auf denen der Tiergarten Schönbrunn als solcher erkennbar ist (Gebäude, Mitarbeiter, etc.), ist ohne Rücksprache jedoch untersagt.