Besucherordnung

Im Interesse der Tiere und Besucher sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:

  • Kindern unter 14 Jahren ist der Tiergartenbesuch aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Volljähriger gestattet. Diese haften für die Kinder!
  • Alle unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen und Verhalten entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden und um diese nicht zum Betteln zu erziehen, gilt im gesamten Tiergarten absolutes Fütterungsverbot.
  • Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in die Tieranlagen gefährdet Tier und Mensch und ist daher strengstens untersagt.
  • Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben u. ä. auf sich zu lenken. Das Abspielen lauter Musik sowie Musizieren und Lärmen ist nicht erlaubt.
  • Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erwünscht. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung der Direktion einzuholen. Beachten Sie bitte das Blitz-Verbot in einigen Häusern.
  • Im gesamten Schlosspark – und somit auch im Tiergarten – ist das Betreten der Grünanlagen sowie das Mitführen von Hunden und anderen Tieren verboten. Assistenzhunde (mit Ausweis, Impfpass und Kenndecke) sind von diesem Verbot ausgenommen. Folgende Impfungen sind für Assistenzhunde im Tiergarten verpflichtend: Tollwut, Staupe, Parvovirose,  Leptospirose und Ansteckende Leberentzündung (HCC). Der gültige Impfpass ist an der Kasse vorzuweisen.
  • Das Fahren mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards, Scootern u. ä. ist untersagt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben u. ä. Auch die Mitnahme von Luftballons ist verboten.
  • Helfen Sie mit, den Tiergarten sauber zu halten, benützen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter.
  • Den Weisungen des Tiergartenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Tiergartenpersonal ist berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus dem Tiergarten zu weisen.
  • Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuweisen. Sie verliert ihre Gültigkeit bei Verlassen des Tiergartens.
  • Die Jahreskarte ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig und bei jedem Besuch vorzuweisen. Sie ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch ersatzlos eingezogen.
  • Bitte beachten Sie die Schließzeiten des Tiergartens, auf die sowohl bei den Eingängen, als auch mit Durchsagen hingewiesen wird, da wenig später der Schlosspark versperrt wird.