Geltungsbereich
Die Besucherordnung gilt auf dem gesamten Areal des Tiergarten Schönbrunn, der von der
Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. betrieben wird.
Zugangsberechtigung
1. Der Zugang ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte (Tageskarte oder Jahreskarte) gestattet.
2.Bitte kontrollieren Sie Ihre erworbene Karte sowie das erhaltene Wechselgeld unmittelbar nach dem Kauf. Wir bitten um Verständnis, dass ein Umtausch und spätere Reklamationen nicht möglich sind.
3. Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Besuch des Tiergartens innerhalb der angegebenen Gültigkeit. Sie ist während des Besuchs aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuweisen. Sie verliert ihre Gültigkeit bei Verlassen des Tiergartens. Für den Wiedereintritt am selben Tag benötigen Sie einen Handstempel, den Sie vor Verlassen des Tiergartens bei der Kartenkontrolle erhalten.
4. Die Jahreskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Sie ist bei jedem Besuch vorzuweisen und wird bei Missbrauch (z.B. Weitergabe an Dritte) ersatzlos eingezogen.
Datenschutz
1. Mit dem Erwerb einer Jahreskarte erteilen Sie uns die Erlaubnis, Ihre Daten (Name und Geburtsdatum) zu speichern, soweit sie für die Erstellung Ihrer Jahreskarte sowie für das Ausstellen von Duplikaten (bei Diebstahl oder Verlust) erforderlich
sind.
2. Bitte beachten Sie, dass einige unserer Bereiche (insbesondere die Kassenbereiche) aus Sicherheitsgründen videoüberwacht sind.
Allgemeines
1. Der Besuch des Tiergartens ist nur während der Öffnungszeiten möglich, die an den Eingängen sowie auf der Website des Tiergarten Schönbrunn bekanntgegeben werden. Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten und vorübergehende Schließungen aus wichtigem Grund behalten wir uns ausdrücklich vor, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder sonstige Ersatzansprüche entstehen.
2. Bitte beachten Sie die Schließzeiten des Tiergartens, auf die sowohl bei den Eingängen als auch mit Durchsagen hingewiesen wird. Der Tiergarten ist spätestens mit dem Ende der Öffnungszeit unverzüglich zu verlassen.
3. Aus tiergärtnerischen oder technischen Gründen können einzelne Tierhäuser oder Bereiche geschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht.
4. Den Weisungen des Tiergartenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
5. Das Tiergartenpersonal ist berechtigt, Besucherinnen/Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus dem Tiergarten zu weisen.
6. Kindern unter 14 Jahren ist der Tiergartenbesuch aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Volljähriger gestattet. Diese haften für die Kinder.
7. Es ist verboten, Wege zu verlassen oder Absperrungen (Zäune, Gitter, Wassergräben etc.) zu überwinden, eingezäunte Anlagen zu betreten oder Einfriedungen zu übersteigen. Ferner ist es strengstens verboten, Kinder auf Gehege-Begrenzungen zu setzen.
8. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist Besucherinnen/Besuchern im gesamten Tiergarten nur mit Sondergenehmigung gestattet. Die Benutzung von Fahrrädern, Rollrädern, Rollschuhen, Skateboards, Rollern und Scootern u. ä. (all dies auch in Elektroversion) oder von Drohnen ist untersagt.
9. Die Mitnahme von Luftballons in den Tiergarten und das Spielen mit Bällen und Frisbee-Scheiben im Tiergarten sind verboten.
10. Bitte halten Sie den Tiergarten sauber und nutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter bzw. Leergutrücknahme-Automaten.
11. Das Durchsuchen von Abfallbehältern ist untersagt.
12. In allen geschlossenen Räumen sowie auf den Kinderspielplätzen besteht Rauchverbot (auch von E-Zigaretten). Bitte nehmen Sie als Raucherin/Raucher auch in allen anderen Bereichen Rücksicht auf andere Gäste.
13. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung darf der Tiergarten nicht für kommerzielle Veranstaltungen, wie Kurse jeglicher Art, genutzt werden.
14. Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erwünscht. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung der Geschäftsführung einzuholen. Beachten Sie bitte das Blitzlicht-Verbot in einigen Häusern.
15. Jegliche Werbung, auch das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial, das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen auf dem Gelände des Tiergartens sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.
16. Im gesamten Schlosspark - und somit auch im Tiergarten - ist das Betreten der Grünanlagen sowie das Mitführen von Hunden und anderen Tieren verboten. Assistenzhunde (mit Ausweis, Impfpass und Kenndecke) sind von diesem Verbot ausgenommen, jedoch an den Kassen anzumelden. Folgende Impfungen sind für Assistenzhunde im Tiergarten verpflichtend: Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose und Ansteckende Leberentzündung (HCC). Der gültige Impfpass ist an der Kasse vorzuweisen. Der Hundekot ist selbstverständlich zu entsorgen.
17. Auf dem gesamten Areal des Tiergarten Schönbrunn besteht ein Waffenverbot. Das Verbot bezieht sich auf Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie auf gefährliche Gegenstände, die zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignetsind. Die Nichteinhaltung führt zur Verweigerung des Zutritts bzw. direkt zum Verweis aus dem Tiergarten. Bei Verdacht, dass gegen dieses Verbot verstoßen wird, behalten wir uns Taschen- und Personenkontrollen vor.
Umgang mit Tieren
1. Das Übersteigen von Absperrungen und das Greifen in Tieranlagen ist strengstens untersagt.
2. Im Tiergarten gilt absolutes Fütterungsverbot für Besucherinnen/Besucher. Ausgenommen davon ist der Streichelzoo, in dem ausschließlich das vom Tiergarten angebotene Futter gefüttert werden darf.
3. Das Streicheln unserer Tiere ist nur im Streichelzoo erlaubt und erfolgt auf eigene
Gefahr.
4. Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben u. ä. auf sich zu lenken. Das Abspielen lauter Musik sowie Musizieren und Lärmen ist nicht
gestattet.
Gefahrenhinweis
1. Der Tiergarten ist in weiten Teilen naturbelassenes Gelände. Auf den Wegen können Wurzeln, verschobene Platten, Kot von Tieren oder Ähnliches Hindernisse bereiten oder Rutschgefahr erzeugen. Es besteht Stolpergefahr.
2. Der Kontakt mit heimischen Tieren (Kormorane, Reiher, Krähen etc.) und den Pflanzen und Bäumen auf dem Areal des Tiergartens kann zu Verschmutzung von Kleidung führen. Der Tiergarten übernimmt für etwaige Schäden oder Verschmutzungen keine Haftung. Die Pflanzen im Tiergarten dürfen nicht angefasst, abgerissen, verzehrt und nicht an die Tiere verfüttert werden.
3. Das Benützen der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Haftung
Für allfällige Sachschäden wird die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt, für Personenschäden oder im Todesfall wird die Haftung auf zumindest leichte Fahrlässigkeit eingeschränkt. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Wenn Sie gegen unsere Besucherordnung verstoßen, sind unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter berechtigt, Sie des Geländes zu verweisen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei schweren Verstößen behalten wir uns zusätzlich eine polizeiliche Anzeige vor.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt bei uns im Tiergarten Schönbrunn. Bei Fragen
aller Art wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ihr Team des Tiergarten Schönbrunn
Stand: September 2025