Nachweise für Zutritt

2-G-Regel im Tiergarten

Aufgrund der bestehenden COVID-19-Verordnungen gilt für den Besuch des Tiergartens grundsätzlich die 2-G-Regel. Bis 6.12.2021 besteht auch die Möglichkeit des Zutritts mit einer Erstimpfung in Kombination mit einem gültigen PCR-Test.

Folgende Nachweise sind gültig:

Geimpft

Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen
Eine Impfung gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt und ist für 360 Tage (ab 6.12.: 270 Tage) gültig. Danach braucht es eine 3. Impfung.

Bei Impfstoffen mit einer Impfung
Eine Impfung mit Janssen gilt 270 Tage als Nachweis. Ab 3.1.2022 braucht es eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

Für Genesene mit einer Impfung
Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage (ab 6.12.: 270 Tage) ab dem Tag der Impfung. Danach ist eine 2. Impfung erforderlich.

Übergangsfrist
Bis 6. Dezember gibt es eine Übergangsfrist. In dieser Zeit reicht eine Erstimpfung mit zusätzlichem PCR-Test. Dieser ist 48 Stunden gültig.
Die Impfungen sind bis 6. Dezember noch 360 statt 270 Tage lang gültig.

Folgende von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen COVID-19 Impfstoffe gelten für den Zutritt:

  • BioNTech/Pfizer
  • AstraZeneca
  • Moderna
  • Janssen (Johnson & Johnson)

Genesen

Ein Absonderungsbescheid oder ein Genesungszertifikat sind ab dem Zeitpunkt der Genesung 180 Tage lang gültig. Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage (ab 6.12.: 270 Tage) ab dem Tag der Impfung. Danach ist eine 2. Impfung erforderlich.
Ein Antikörpertest gilt nicht als Eintrittsnachweis.

Kinder und Jugendliche

Seit 12.11.2021 gelten in Wien strengere Regeln für Kinder und Jugendliche:

  • Für Kinder unter sechs Jahren bestehen keine Zutrittsregeln.
  • Kinder vom 6. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr benötigen einen vollständig beklebten „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis. Dieser Ninja-Pass gilt auch am Wochenende! 
  • Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren benötigen als Eintrittsnachweis einen 2,5-G-Nachweis (genesen, geimpft oder PCR-getestet!).

Ein Antigen-Selbsttest ("Wohnzimmertest") gilt nicht als Eintrittstest.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben nur ein Auszug sind und wir keine Gewähr für Vollständigkeit übernehmen. Die gesamte aktuelle Information finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.