Berufsprofil
Durch die Berufsausbildung in Lehrbetrieben und in der Berufsschule, der Privatschule oder am WIFI soll die/der Auszubildende befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Pflegen, Betreuen und Versorgen von Wild- und Zootieren, Labortieren und Haustierrassen
- Durchführen von Maßnahmen zur Erhaltung der Tiergesundheit
- Wahrnehmen, Messen und Beurteilen von Verhaltensänderungen bei Tieren
- Tiere züchten und aufziehen
- Beschaffen, Lagern, Zubereiten und Anwenden von Futtermitteln, Füttern und Tränken
- Herrichten und Warten von Tierunterkünften
- Warten, Instandsetzen und Handhaben von technischen Einrichtungen, Geräten und Arbeitsbehelfen
- rationelle Energieverwendung der betrieblichen Energiequellen unter dem Aspekt des Umweltschutzes
- Durchführen von Tiertransporten
- Anwenden der Bestimmungen über den Tierschutz
- Mithilfe bei tierärztlichen Tätigkeiten
- Mithilfe bei wissenschaftlichen Tätigkeiten
- Weitergabe von Fachwissen über Tiere
- Erkennen, Beurteilen und Beherrschen von betrieblich relevanten Notfallsituationen
- Fachgerechtes Töten von Futtertieren
Ausbildungsmöglichkeiten
Derzeit kann der Beruf "TierpflegerIn" durch drei verschiedene Ausbildungswege erlernt werden.
Als Lehrberuf
Dauer: 3 Jahre
Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes neuntes Schuljahr
- Schriftliche Bewerbung
- erfolgreiche Aufnahmsprüfung
- Berufsschule in Wien
- Altersgrenze: ab 15 Jahren nach oben offen
Lehrlingsentschädigung
An der Privatschule des Fonds zur Förderung der Tierpfleger/innenausbildung (Tierpflegerschule)
Dauer: 3 Jahre
Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes neuntes Schuljahr
- Schriftliche Bewerbung
- erfolgreiche Aufnahmsprüfung
- Alter zwischen 15 und 20 Jahren
Monatliches Schulgeld ist zu bezahlen.
Am zweiten Bildungsweg
Dauer: 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Nachweis von mind. 2 Jahren Praxis
- Theoriekurs (derzeit WIFI Wien)
Kursgeld ist zu bezahlen.
Berufsabschluss
Am Ende aller drei Ausbildungswege steht die Abschlussprüfung im Lehrberuf "TierpflegerIn" bei der Wirtschaftskammer. Derzeit sind Prüfungskommissionen in Wien, Salzburg und Innsbruck eingerichtet. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach der Lehre oder Privatschule ist der Nachweis von 3 positiv absolvierten Lehr- bzw. Schuljahren notwendig. Für die Zulassung zur Externistenprüfung (=zweiter Bildungsweg) bedarf es einer Zulassungsberechtigung durch das wohnortszuständige Magistrat.
Weitere Informationen:
- In den Berufsinformationszentren der Wirtschaft (WIFI) und in den Bundesländern im BIWI
BIZ = Berufsinformationszentrum
BIST = Berufsinformationsstelle
AMS = Arbeitsmarktservice - Bei der Wirtschaftskammer (WK)
- Bei der Arbeiterkammer (AK)