Artenschützen beginnt beim Reisen

3. August 2012

Urlaubszeit - Reisezeit: Wer bringt nicht gerne ein Souvenir mit, um den Zauber des Urlaubslandes mit nach Hause zu nehmen? Doch die Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22 und der Tiergarten Schönbrunn warnten beim Pressetermin am Donnerstag anlässlich des Starts der Artenschutztage 2012: Bevor man ein Souvenir ersteht, sollte man ganz genau hinschauen. Denn viele Souvenirs bestehen aus Produkten von Tieren oder Pflanzen, die weltweit durch das internationale Artenschutzübereinkommen CITES geschützt sind.

„Bei manchen Souvenirs wie z. B. bei Armbändern aus Elefantenhaar, Lederprodukten oder Schmuck aus Tierzähnen ist es für einen Laien schwierig zu erkennen, woraus diese Produkte gefertigt wurden. Daher sollte man im Zweifelsfall auf den Kauf eines solchen Souvenirs - für das ein geschütztes Tier herhalten musste - gänzlich verzichten", so Karin Büchl-Krammerstätter, Leiterin der Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22. „Die besten Souvenirs aus dem Urlaub sind schöne Erinnerungen und Bilder in der Kamera."

Im Urlaub lassen sich auch viele dazu hinreißen, Tiere zu kaufen und diese mit nach Hause zu nehmen. „Die süße Schildkröte oder die faszinierende Vogelspinne werden dann aller­dings beschlagnahmt und landen nicht im heimischen Wohnzimmer oder Garten, sondern bei uns im Tiergarten", erklärt Tiergartendirektorin Dagmar Schratter. Sie warnt auch davor, im Urlaubsland Korallen und Muscheln zu sammeln sowie Pflanzen auszugraben. „Man kann sich nie sicher sein, ob es sich dabei nicht um eine geschützte Art handelt. Es ist besser, Tiere und Pflanzen dort zu lassen, wo sie hingehören."

CITES-Lesezeichen informiert auf einen Blick

Beim Pressetermin in der ORANG.erie im Tiergarten präsentierten Karin Büchl-Krammerstätter und Tiergartendirektorin Dagmar Schratter ihr ge­meinsames Produkt: Ein Lesezeichen mit den wichtigsten Informationen zu CITES und den häufigsten Beschlagnahmungen. Die Produktion des Lesezeichens wurde vom Lebensministerium unterstützt.

Weltweit 33.000 Arten gefährdeter Tiere und Pflanzen

Der Handel mit Produkten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden, trägt wesentlich zum Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten bei. Hunderte Millionen Exemplare geschützter Arten werden jedes Jahr gehandelt. Mit dem Washingtoner Artenschutzüberein­kommen (auch CITES-Konvention genannt) und der für Österreich gültigen EU-Artenschutz­verordnung wird der Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und deren Produkten streng kontrolliert bzw. ist für viele Arten überhaupt verboten. CITES listet insgesamt ca. 33.000 Arten gefährdeter Tiere und Pflanzen auf. Bei Verstößen gegen CITES-Verordnun­gen drohen unangenehme Strafverfahren mit Beschlagnahmung, hohe Geld- oder sogar Haftstrafen.

Finanzministerium kooperiert mit Tiergarten

„Bereits seit Jahren unterstützt uns der Tiergarten bei der Ausbildung der Artenschutzhunde mit sogenannten Geruchsträgern und lebenden Reptilien, schult die Hundeführer in der sicheren Handhabung teils gefährlicher Tierarten und ist nicht zuletzt auch oft Auffangstation für die beschlagnahmten Tiere", erklärt Rudolf Druml vom Österreichischen Zoll. Artenschutzhunde arbeiten extrem effektiv. Hundeführerin Regina Eitel: „Innerhalb kürzester Zeit kontrollieren sie Gepäckstücke, ohne dass diese geöffnet werden müssen. Da Hunde einen guten Riecher haben, reichen schon geringe Duftspuren aus."

Derzeit kontrollieren 75 MitarbeiterInnen des Zolls mit Unterstützung von vier Diensthunden den Reiseverkehr von 0-24 Uhr und das 365 Tage im Jahr. Unter anderem konnten dabei im Bereich Artenschutz 51 Aufgriffe alleine in den letzten eineinhalb Jahren verzeichnet werden.

Stadt Wien setzt auf Kontrollen und Bewusstseinsbildung

In Österreich sind zwei Stellen für CITES zuständig, und zwar das Lebensministerium als zuständige Behörde und eine wissenschaftliche Behörde in jedem Bundesland. In Wien ist diese in der Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22 angesiedelt. Die MitarbeiterInnen der MA 22 überprüfen z. B. Tier-Börsen und Tierhandlungen in Wien und werden als CITES-Sachverständige z. B. bei Beschlagnahmungen durch den Zoll oder bei Anfragen zu Nach­zucht und Meldepflichten herangezogen.